Seit dem 01.12.2006 stehen dem Guldenhof drei Heimfürsprecher zur Verfügung, die sich für die Belange unserer Bewohner und Bewohnerinnen einsetzen. Die Heimfürsprecher fungieren in der Funktion eines Heimbeirates.
Tätigkeitsfeld:
- Maßnahmen bei der Leitung oder dem Träger zu beantragen, die den Bewohner/innen ders Heim dienen;
- Anregungen oder Beschwerden von Bewohner/innen entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken;
- die Eingliederung der Bewohner/innen in dem Heim zu fördern;
- bei Entscheidungen in Angelegenheiten nach den §§ 30, 31 mitzuwirken;
- vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bestellen;
- eine Bewohnerversammlung durchzuführen und dabei einen Tätigkeitsbericht zu erstatten;
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung;
- Mitwirkung nach § 7 an den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie an den Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen;
Mitwirkung bei Entscheidungen:
- Aufstellung und Änderung der Musterverträge für Bewohner/innen und der Heimordnung;
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen;
- Änderung der Entgelte des Heims;
- Planung oder Durchführung von Veranstaltungen;
- Alltags – und Freizeitgestaltung;
- Unterkunft, Betreuung und Verpflegung;
- Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes, oder Zusammenschluss mit einem anderen Heim sowie Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile;
- umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims;
Mitwirkung bei Leistung von Finanzierungsbeiträgen.
v.l.n.r.: Frau Peter, Herr Humbert