Seit dem 01.12.2006 stehen dem Guldenhof drei Heimfürsprecher zur Verfügung, die sich für die Belange unserer Bewohner und Bewohnerinnen einsetzen. Die Heimfürsprecher fungieren in der Funktion eines Heimbeirates.

Tätigkeitsfeld:

  • Maßnahmen bei der Leitung oder dem Träger zu beantragen, die den Bewohner/innen ders Heim dienen;
  • Anregungen oder Beschwerden von Bewohner/innen entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken;
  • die Eingliederung der Bewohner/innen in dem Heim zu fördern;
  • bei Entscheidungen in Angelegenheiten nach den §§ 30, 31 mitzuwirken;
  • vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bestellen;
  • eine Bewohnerversammlung durchzuführen und dabei einen Tätigkeitsbericht zu erstatten;
  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung;
  • Mitwirkung nach § 7 an den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie an den Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen;

Mitwirkung bei Entscheidungen:

  • Aufstellung und Änderung der Musterverträge für Bewohner/innen und der Heimordnung;
  • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen;
  • Änderung der Entgelte des Heims;
  • Planung oder Durchführung von Veranstaltungen;
  • Alltags – und Freizeitgestaltung;
  • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung;
  • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes, oder Zusammenschluss mit einem anderen Heim sowie Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile;
  • umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims;
    Mitwirkung bei Leistung von Finanzierungsbeiträgen.

v.l.n.r.: Frau Peter, Herr Humbert